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Wir können Sie nur beraten, wenn Sie bei uns Mitglied werden. Alles Wissenswerte darüber finden Sie in unserer Satzung und der Beitragsordnung.

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Sie können die Mitgliedschaft im Mieterladen zum Ende eines Kalenderjahres kündigen, frühestens jedoch im Jahr nach dem Beitritt. Die Kündigung muss schriftlich (Brief oder Fax, keine E-Mail) erfolgen und bis zum 30.09. des Jahres bei uns eingegangen sein, damit sie zum Jahresende wirksam wird.

 
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